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Rechtsanwältin Andrea Patzwahl Rechtsanwältin Andrea Patzwahl bietet Ihnen juristischen Rat und juristische Vertretung für alle Belange rund um das komplexe Thema Erbrecht. Im Erbrecht kommen oft familienrechtliche Bezüge zum Tragen. Daher ist in diesem Zusammenhang mein fachliches Know-How im Bereich des Familienrechts die perfekte Ergänzung für Sie.
Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung Immer mehr Menschen stellen sich die Frage, ob und durch wen ihre persönlichen Angelegenheiten geregelt werden können, wenn sie selber dazu nicht mehr in der Lage sind. Angesichts von aktuell knapp einer Million unter gesetzlicher Betreuung stehender Personen in Deutschland (früher Vormundschaft), erhält die rechtzeitige Vorsorge einen immer größeren Stellenwert. Damit Sie sicher gehen können, dass Ihr eigener Wille in Situationen der eigenen Entscheidungsunfähigkeit auch tatsächlich Berücksichtigung findet, ist es erforderlich eine Absicherung durch eine oder mehrere Vorsorgemöglichkeiten zu treffen. Ich berate Sie gern über die verschiedenen Vorsorgemöglichkeiten, denn mit jeder der Vorsorgealternativen sind viele Fragen zu Inhalt und Form verbunden.
Erbprozesse Ich berate und vertrete Sie juristisch außergerichtlich und gerichtlich in allen Erbangelegenheiten, ob Erbvertrag, Erbenhaftung, Erbenfeststellungsklage, Enterbung, Ehegattenerbrecht etc.
Pflichtteilansprüche Sind Sie beim Erbe “übergangen” worden? Ich sorge dafür, dass Sie Ihren Pflichtteil erhalten. Der Erblasser hat versucht, durch Schenkungen zu Lebzeiten Ihren Anteil am Erbe so weit wie möglich zu minimieren? Ich kümmere mich in diesem Fall darum, dass Ihr Pflichtteil aus der Schenkung ergänzt wird.
Testamente Der Tod ist ein Thema, mit dem man sich nicht gerne beschäftigt. Dennoch ist es wichtig, dass man sich frühzeitig Gedanken darüber macht, wie der Nachlass im Erbfall geregelt werden soll. Leider führen insbesondere unklare Nachlassregelungen immer wieder zu heftigen Streitigkeiten innerhalb einer (auch intakten) Familie.
Testamentsvollstreckung Bei der Abfassung eines Testaments sollten Sie einen Testamentsvollstrecker bestimmen. Das ist vor allem deshalb von Vorteil, weil Sie dadurch im Erbfall Streitigkeiten verhindern können. Der Tod eines Hinterbliebenen ist allein belastend genug. In dieser Situation können Erbstreitigkeiten daher zu einer schwer überwindbaren Hürde für die Erben werden. Aus diesem Grund rate ich meinen Mandanten davon ab, eine Person als Testamentsvollstrecker einzusetzen, die Ihnen nahe steht.
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Kategorie:
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Webadresse:
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Eingetragen am:
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12.06.2018 |
Keywords:
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erbrecht familienrecht |
Sprachen:
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